Gartenbegehung

Liebe Gartenfreunde,

an vier Tagen im Juni werden unsere Vorstandsmitglieder gemeinsam mit Ihnen alle Gärten begehen.

Ziel ist es, die drei am besten gepflegten Kleingärten zu ermitteln und mit der goldenen Gießkanne sowie einem kleinen Preis zu prämieren.

Ebenso möchten wir als Verein sicherstellen, dass unsere Gärten sich im Rahmen der gültigen Regelungen und Verordnungen bewegen und besprechen natürlich auch Dinge, die beanstandet werden müssen. Hierzu haben wir folgende Checkliste erarbeitet, die wir im Vorhinein transparent allen Mitgliedern zur Verfügung stellen wollen. Größere Beanstandungen besprechen wir in Ruhe gemeinsam und setzen dann einen Termin, bis zu dem das jeweilige Mitglied Abhilfe schaffen kann.

Mit dem QR Code unten geht es zur Terminbuchung.

Bitte seid an mindestens einem Tag verbindlich anwesend. Bei unentschuldigter Abwesenheit entsteht eine Aufwandsentschädigungsgebühr für den Verein von 20 €.


Arbeitseinsatz: Wer mit seinen Arbeitsstunden den Vorstand bei der Begehung unterstützen möchte, schreibt bitte an: kgvneuersteinertsberg@gmail.com

Checkliste für die Begehung gem. BKleingG & Gartenordnung

+ / – Gartennutzung: Erholungs- und Anbauzweck (keine gewerbliche Nutzung, keine dauerhafte Wohnnutzung, kein Abstellen von Fahrzeugen, Müll, allgemein gepflegter Zustand, Unkrautbeseitigung, Anbau von Kulturpflanzen

+ / – Bebauung: Laube max. 24m² Grundfläche inkl. Freisitz, Flächenversiegelung max. 6% der unbebauten Fläche, Laubenzustand

+ / – Anbaufläche Drittelregel: Mindestens 1/3 der Gartenfläche wird gärtnerisch genutzt 

Obstbaum (bis Halbstamm): zählt 10m² zur Nutzfläche, Obstbaum (Viertelstamm/ Spindel): zählt 5m²

Beerenstrauch: zählt 2m² (pro Busch)

Beete, Hochbeete usw.: zählen nach tatsächlicher Fläche

Restliche Flächen: Bis zu je 1/3 für Erholung (z.B. Rasen, Spielbereich, Blumen) sowie für bauliche Anlagen.

+ / – Pflege: Rasenzustand, Fläche 50 cm vor dem Garten, Baumschnitt, Zaunzustand,  Heckenhöhe max. 1,80-2,00 m

+ / – Nicht Erlaubtes:

Nadelbäume: z.B. Tannen, Fichten, Kiefern, Lärchen, Eiben, Zeder, Scheinzypressen, Wacholder, Thujen sowie Koniferen und Zypressen

extrem wachstumsfreudige Laubbäume: Eichen, Birken, Ahorn, Eschen, Buchen, Weiden, Kastanien, Walnüsse, Pappeln, Ginkgo, Erle, Eberesche

Großwüchsige oder invasive Sträucher: Goldregen, Essigbaum, Hartriegel, Zierapfel/- kirsche, Erbsenstrauch, etc.

+ / – Besondere Vorgaben & Tipps: Naturnahes Gärtnern mit Arten und Sorten der Region ist ausdrücklich erwünscht

Verzicht auf Pestizide/Herbizide.

In Trockenperioden Brandschutz beachten, keine offenen Feuer an Hitzetagen.

Größe und Art der Schwimmbecken, Trampoline, etc.

Diese Kriterien helfen, die gesetzliche Vorgabe der kleingärtnerischen Nutzung zu erfüllen und den Charakter der Kleingartenanlage zu erhalten.